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Energieberater


Aussteller von Energiepässen

Um die Qualität der ausgestellten Energiepässe zu gewährleisten, müssen Aussteller von Energiepässen eine Mindestqualifikation nachweisen. 



Qualifikationsanforderungen

Aussteller von Energiepässen müssen entsprechend der Regelung  eine der folgenden Qualifikationen vorweisen:

* Bauvorlageberechtigte

* Vor-Ort-Berater (BAFA Energieberatung Vor-Ort)

* Energieberater der Verbraucherzentralen

* Ausstellungsberechtigte für Energiebedarfsausweise nach §13
   EnEV

* geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk oder mit 
   vergleichbarer Qualifikation zugelassene Aussteller

* Energiefachberater im Baustofffachhandel (Prüfung mit mind.
   75% der max. Punktzahl)


Nach in Kraft treten der Energieeinsparverordnung 2006 gelten die in dieser Verordnung genannten Qualifikationsanforderungen. 

Kontakt:

ProCon GmbH
Annaberger Str. 240, Haus B
09125 Chemnitz
Tel.: 0371-5347-580
Fax:  0371-5347-581
Email:
info@procon-chemnitz.de

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