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Energieberater
Aussteller von Energiepässen
Um die Qualität der ausgestellten Energiepässe zu gewährleisten, müssen
Aussteller von Energiepässen eine Mindestqualifikation nachweisen.
Qualifikationsanforderungen
Aussteller von Energiepässen müssen entsprechend der Regelung eine
der folgenden Qualifikationen vorweisen:
* Bauvorlageberechtigte
* Vor-Ort-Berater (BAFA Energieberatung Vor-Ort)
* Energieberater der Verbraucherzentralen
* Ausstellungsberechtigte für Energiebedarfsausweise nach §13
EnEV
* geprüfte Gebäudeenergieberater im Handwerk oder mit
vergleichbarer
Qualifikation zugelassene Aussteller
* Energiefachberater im Baustofffachhandel (Prüfung mit mind.
75% der
max. Punktzahl)
Nach in Kraft treten der Energieeinsparverordnung 2006 gelten die in
dieser Verordnung genannten Qualifikationsanforderungen.
Kontakt:
ProCon GmbH
Annaberger Str. 240, Haus B
09125 Chemnitz
Tel.: 0371-5347-580
Fax: 0371-5347-581
Email: info@procon-chemnitz.de
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