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Energiepass
Entsprechend der Energieeffizienz einer Glühbirne oder auch eines Kühlschrankes kann der Miet- oder Kaufinteressent einer Wohnung zukünftig das effiziente Gebäude vom weniger effizienten unterscheiden. Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ erfolgt in Deutschland mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung 2006 (kurz: EnEV 2006). Die Veröffentlichung der rechtlichen Grundlagen steht bereits unmittelbar bevor. So ist ab dem Jahr 2006 bei Vermietung und Verkauf für jedes Gebäude ein Energiepass vorzulegen. Seitens der Wohnungswirtschaft und der Deutschen Energie-Agentur sind Vorschläge zur Ausgestaltung unterbreitet worden. Umfangreiche Erfahrungen durch Praxistests wurden gesammelt. Aus Fachkreisen heißt es:
Eine kompetente Beratung durch Spezialisten stellt dabei sicher, dass Ihre Investition weitgehend von den eingesparten Energiekosten getragen werden. Ganzheitliche Bestandserfassung und Dokumentation: Dieser ist ab dem Jahr 2006 bei Verkauf und Vermietung vorzulegen. Diese gesetzliche Regelung erfolgt über die Novellierung der Energieeinsparverordnung. |