Home | Saubere Umwelt | Energieberatung | Energiepass

 

Energiepass

Der Energiepass gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes einschließlich seiner technischen Anlagen.

Entsprechend der Energieeffizienz einer Glühbirne oder auch eines Kühlschrankes kann der Miet- oder Kaufinteressent einer Wohnung zukünftig das effiziente Gebäude vom weniger effizienten unterscheiden.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ erfolgt in Deutschland mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung 2006 (kurz: EnEV 2006). Die Veröffentlichung der rechtlichen Grundlagen steht bereits unmittelbar bevor. So ist ab dem Jahr 2006 bei Vermietung und Verkauf für jedes Gebäude ein Energiepass vorzulegen.

Seitens der Wohnungswirtschaft und der Deutschen Energie-Agentur sind Vorschläge zur Ausgestaltung unterbreitet worden. Umfangreiche Erfahrungen durch Praxistests wurden gesammelt.

Aus Fachkreisen heißt es:

  1. Bereits im Vorfeld ausgestellte Energiepässe werden für voraussichtlich 10 Jahre Gültigkeit behalten.

  2.  Anfangs werden sowohl Energiebedarfspässe und Energieverbrauchspässe zugelassen. Jedoch werden sämtliche Pässe nach dem Energieverbrauch durch Energiebedarfspässe ersetzt werden müssen. Hier werden Regelungen für eine Übergangszeit erwartet.

  3. Die Honorare für die Erstellung eines Energiepasses werden gesetzlich nicht festgeschrieben. Es erfolgt keine qualitative Kontrolle durch öffentliche Behörden.

  4. Die Darstellung der Energieeffizienzklasse erfolgt entweder über die dem Kunden bereits bekannte Treppendarstellung oder über ein farbiges Tachoband.

  5. Energiepässe werden vom Fachmann ausgestellt. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an unsere Berater.

  6.  Bestandteil des Energiepasses sind auch nützliche Modernisierungstipps, die zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen.

Eine kompetente Beratung durch Spezialisten stellt dabei sicher, dass Ihre Investition weitgehend von den eingesparten Energiekosten getragen werden.

Ganzheitliche Bestandserfassung und Dokumentation:
Bewertung der Gebäude-Energieeffizienz, Energiepass


Durch die Bestandsaufnahme ist eine Bewertung der Gebäude-Energieeffizienz und die Erstellung eines Energiepasses möglich.

Dieser ist ab dem Jahr 2006 bei Verkauf und Vermietung vorzulegen. Diese gesetzliche Regelung erfolgt über die Novellierung der Energieeinsparverordnung.